Patienteninfo

Verordnung

Die für die Therapie notwendige Verordnung bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt. Für den tarifmäßigen Kostenersatz ist im Vorfeld eine Bewilligung der zuständigen Krankenkasse notwendig. Nach Abschluss der Therapie reichen Sie zur Kostenrückerstattung die ausgestellte Honorarnote und den bewilligten Verordnungsschein bei der Krankenkasse ein.

Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.

Für die osteopathische Behandlung ist ebenso eine ärztliche Verordnung notwendig. Ihre private Zusatzversicherung übernimmt meist einen Teil der Behandlung, bitte informieren Sie Sich darüber im Vorhinein.

Bitte nehmen Sie alle relevanten Befunde über etwaige Untersuchungen Ihres Kindes mit.

Terminabsage

Sollte ein Termin aus wichtigen Gründen nicht eingehalten werden können, ersuche ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin persönlich, telefonisch oder per SMS abzusagen. Andernfalls wird dieser in der Höhe des normalen Tarifes privat in Rechnung gestellt.

Haftungsausschluss

Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die auf nicht erbrachte bzw. falsche Informationen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

Einverständniserklärung gemäß DSGVO

Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die Daten des zu behandelnden Kindes entsprechend der DSGVO verarbeitet werden.
Weiters erklären Sie Sich damit einverstanden, dass Frau Zieritz mit den Erziehungsberechtigten und dem/r behandelnden Arzt/Ärztin per Telefon, SMS, WhatsApp und E-Mail kommunizieren darf, mit der zuständigen Krankenkasse per Telefon und E-Mail.

Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.